Hochbahnsteig Galgenberg
Erstellung eines Hochbahnsteigs
Ort: Hildesheimer Str., Galgenberg


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Bearbeitet von: Rüdiger Janecke, ADFC OG Laatzen -> [ ]

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen)
18.01.2021 - Besichtigung: Es wurde ein Mittelbahnsteig/ noch keine Schutzstreifen - ⇒[ mehr lesen ].
29.01.2018 - Unterlagen der infra und Anmerkungen dazu ⇒[ mehr lesen ].
13.02.2017 - Update - ⇒[ dahin gehen ].
19.02.2014 - Aufnahme dieses Hochbahnsteigs in die Homepage


Beschreibung
Am Galgenberg soll ein Hochbahnsteig erstellt und auch ein Kehrgleis erstellt werden. Das Kehrgleis soll den Richtungswechsel der Stadtbahnlinie 2 ermöglichen und dient als Ersatz der Wendeschleife in Rethen-Nord.
Aufgrund des Raumbedarfs gibt es Vorschläge, das Kehrgleis in Gleidingen-Nord zu errichten.
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Anmerkungen
Die Wege für Radfahrer - hier existiert nur ein Gehweg für Radfahrer frei in beiden Richtungen auf der östlichen Seite der Hildesheimer Str. - werden von den Umbaumaßnahmen betroffen sein.
Nur wenige Radfahrer trauen sich auf der Fahrbahn zu fahren - was ausdrücklich erlaubt ist.
Deshalb fahren nur wenige Radfahrer auf der Fahrbahn: Hohe Geschwindigkeit, zu nahes Überholen, zu dichtes Auffahren, Nötigung, Nichtduldung, Unkenntnis von Kfz-Führern.
Der ADFC wirbt seit längerer Zeit dafür, hier den Radverkehr kenntlicher und dadurch sicherer und akzeptierbarer zu machen: Fahrrad-Piktogramme, Schilder "Radfahren auf der Fahrbahn ist zulässig", Radschutzspuren, 30 km/h.
Der ADFC wird die Planungen und Umbaumaßnahmen beobachten und darauf achten, dass sich die Wege für Radfahrer nicht verschlechtern. Da, wo Raum frei wird, soll auch der Radverkehr seinen Anteil zur Verbesserung an seinen Wegen und Abstellmöglichkeiten daran haben.
Die Hildesheimer Str. ist in diesem Bereich eine Kreisstraße und unterliegt damit der Verwaltung der Region.

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Vorschläge und Maßnahmen (13.02.2017)
  1. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Fahrradbügel, gebogenes Rohr - kantige Ausführungen beschädigen das Fahrrad und können insbesondere Kinder verletzen).
  2. Radwege getrennt von Gehwegen müssen erhalten bleiben bzw. erstellt werden (Schutzstreifen).
  3. Linksseitige Radweg (2-Richtungsradwege) sind unbedingt zu vermeiden.
  4. Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn.
  5. 30 km/h in diesem gesamten Bereich.


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Plan der infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) vom Sept. 2017 und Anmerkungen/ Vorschläge des ADFC dazu (29.01.2018)
In den Unterlagen auf der Homepage der Stadtverwaltung ist dazu folgender Plan zu finden:
⇐ Bild zum Vergrößern  
 
Das ursprünglich geplante Kehrgleis entfällt aus Platzgründen. Es soll weiter südlich im Bereich der Wendeschleife für Busse eingerichtet werden.
Weiterhin ist ein Mittelbahnsteig geplant.
  Anmerkungen, Hinweise - siehe auch/ ergänzend zu ⇒[ Vorschläge+Maßnahmen vom 13.02.2017 ].
  1. Schutzstreifen: Auf der Westseite der Hildesheimer Str. ist im Bereich des Hochbahnsteigs (HBS) ein Schutzstreifen (für Radfahrer) geplant.
    Was mit dem Gehweg für Radfahrer frei in beiden Richtungen auf der östlichen Seite der Hildesheimer Str. geplant ist - ob er z.B. erhalten bleibt -, ist aus dem Plan nicht ersichtlich.
  2. Breite der Schutzstreifen: Schutzstreifen haben nach ERA in der Regel eine Breite von 1,50 m (midestens 1,25 m). Die Gosse soll max. eine 2-fache Steinbreite haben, damit der Radfahrer nicht in der Gosse fährt.
  3. Ein-/ Ausfahrt in den/ aus dem Schutzstreifen: Die Ein-/ Ausfahrt in den/aus dem Schutzstreifen muss sicher gestaltet werden: intuitiv "er"-fahrbar, Sichtbarkeit (Ausfahrten z.B. auf die Fahrbahn auch für Kfz leicht erkennbar), ohne Verschwenkungen, ohne Behinderung
  4. Aufstellen von Fahrradbügeln, Anzahl der Fahrradbügel: Es sollen genügend Fahrradabstellbügel aufgestellt werden. In der Planung soll eine Anzahl der Fahrradbügel angegeben werden.
  5. Stabile und sichere Fahrradbügel: Es sollen Fahrradbügel aus Rohren aufgestellt werden. Eine zu bestimmende Anzahl von Fahrradbügeln sollen ein unteres Verbindungsrohr erhalten, damit auch Kinderfahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Fahrradbügel aus Flachstahl bedeuten an den Kanten Verletzungsgefahr und beschädigen die Fahrräder. Fahrradbügel aus Flachstahl sind empfindlicher gegen Vandalismus.
  6. Abstand der Fahrradbügel: Fahrradbügel müssen einen Mindestabstand haben, sodass sich die Lenker nicht verhakeln und dass die sich Fahrräder auch leicht be- und entladen lassen.
  7. Fahrradpiktogramme: Sollte es in einigen Bereichen für Radfahrer im Zusammenhang mit dem Kfz-Verkehr sehr eng werden - z.B. kann der Sicherheitsabstand zum Radfahrer vom 1,50 m nicht eingehalteb werden -, ist es sinnvoll, in diesen Bereichen zur Akzeptanz Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen. Dies insbesondere dort, wo Gehwege für Radfahrer freigegeben sind.


Besichtigung des Hochbahnsteigs am 18.01.2021
Der Hochbahnsteig wurde am 18.01.2021 besichtigt:
Der Hochbahnsteig ist entsprechend der Planung vom 29.01.2018 ⇐[ dahin gehen ] ein Mittelbahnsteig geworden
 ⇐ Bild zum Vergrößern
Dadurch ist die Fahrbahn breiter geworden. Für den geplanten Schutzstreifen entlang der mit einem Gitter gesicherten Bahntrasse ist dann mehr Platz.
Von dem geplanten Schutzstreifen und Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn in Richtung Norden/ Laatzen-Mitte ist noch nichts zu sehen. Auch von Fahrradbügeln ist noch nichts zu sehen.


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Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
Hier stehen Eingaben an Gemeinden, Baulastenträger, Institutionen, Verbände, etc., um z.B. erforderliche Maßnahmen einzuleiten.


Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
Hier steht die Historie der Entwicklung dieses Themas, einschl. aller Maßnahmen.


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